Corona aktuell
Die für den Sportbetrieb maßgebliche CoronaVO Sport BW wird zum 3. April 2022 aufgehoben.
Die Landesregierung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass
- die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen,
- eine ausreichende Hygiene,
- das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske in öffentlich zugänglichen
geschlossenen Innenräumen (bei uns z. B. in den Umkleidekabinen) und
- das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen
zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird
(§ 2 CoronaVO).
Bleibt bitte gerade auch im Rahmen unseres Sportbetriebs weiterhin vorsichtig!
Die Duschräume in der DJK-Halle sind wieder geöffnet.
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Eine Teilnahme am Training ist nur von Personen möglich, die keine Covid-19-Symptome aufweisen.